Umweltschutz und Raumordnung Information SVMV
Dezember 2000
Die bisher auf dem Markt befindlichen Antifoulings für Sportboote bleiben vorläufig weiter zugelassen. Zu ihrem Verbot bedarf es behördlicher Rechtsakte, die sich auf o.a. EU-Biozid- Richtlinie stützen werden.. Wann das soweit ist, ist z.Zt. in Deutschland nicht abzusehen. Die Diskussion um Antifoulings hat bei den Sportschiffern z.T. zu Verunsicherungen geführt. Die Frage, welche Produkte zugelassen sind, lässt sich generell so beantworten: alle in kleinen Gebinden für Sportboote angebotenen Produkte sind noch zugelassen, wenn sie kein TBT enthalten.
Im Zweifel sollte von dem Hersteller das „Sicherheitsdatenblatt“ abgefordert werden. Falls aus größeren Gebinden abgefüllte Teilmengen eines Produkts erworben werden sollen, empfiehlt sich unbedingt eine verbindliche Aussage des Händlers darüber, dass das Produkt TBT-frei ist. Der SVMV warnt eindringlich vor Erwerb und Verwendung von „Wundermitteln“ unbekannter Herkunft und Zusammensetzung.
Das strafrechtliche Risiko einer Umweltverschmutzung durch Eintrag verbotener Stoffe trägt alleine der Bootseigner.