Umweltschutz und Raumordnung Information SVMV
Dezember 2000 – Übersicht
Vorliegende UmRaIn Nr. 5 informiert über den Stand der Antifoulingdiskussion zum Ende der Saison 2000, insbesondere über die Ergebnisse der vom SVMV durchgeführten Praxistests mit giftfreien Beschichtungen.
1. EU-Biozid-Richtlinie
Die EU-Biozid-Richtlinie („Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten“) hätte bereits im Frühjahr diesen Jahres in nationales Recht umgesetzt sein müssen. Die Umsetzung kann jetzt zum Frühjahr 2001 erwartet werden. Danach werden voraussichtlich die bisher zugelassenen biozidhaltigen Antifoulings für Übergangsfristen, vermutlich mehrere Jahre (maximale Übergangsfrist ist gem. Artikel 16 zehn Jahre), weiterhin verwendet werden können. Allerdings lässt sich feststellen, dass in Nachbarländern die Verbote biozider Antifoulings, z.B. mit Kupfer, schneller erfolgen. In jedem Fall wird über kurz oder lang die Zukunft bei giftfreien Antifoulings sein. Siehe auch Abschnitt 1.1
2. Für Sportboote zugelassene Antifoulings
Alle im Handel erhältlichen Antifoulings, die kein TBT enthalten, dürfen für Sportboote verwendet werden. Einzelheiten siehe Abschnitt 2.1
3. Referenzschiffe und Testplatten mit giftfreien Antifoulings
Die vom SVMV in diesem Jahr erweiterten Praxistests mit Testplatten und eine Reihe von Segelyachten, die mit giftfreien Antifoulings beschichtet waren, haben für uns wichtige Ergebnisse und Erkenntnisse gebracht. Grundsätzlich befinden wir uns mit unseren Bemühungen um „giftfrei“ auf dem richtigen Weg. Einzelheiten siehe Abschnitt 3.1
4. TBT
Auch hier wird noch einmal die bereits in UmRaIn Nr. 3 vom Januar 2000 dargestellte dringende Warnung vor der Verwendung von TBT-haltigen Antifoulings wiederholt. Die Umweltbehörden verfolgen dieses Problem mit Nachdruck. Sportbootfahrer, die TBT verwenden, machen sich strafbar. Einzelheiten siehe Abschnitt 4.1