Umweltschutz und Raumordnung Information SVMV
Mai 2001
1. Noch einmal TBT
Mit UmRaIn Nr. 5 waren den Vereinen ausführlichere Informationen zur TBT-Problematik gegeben worden. Dabei wurde auch darauf hingewiesen, dass die in den vergangenen Jahren vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) veranlassten Sedimentkontrollen in Häfen in Mecklenburg-Vorpommern deutliche Anhalte für die Verwendung von TBT bei Sportbooten erbracht haben.
Der SVMV wiederholt eindringlich die Warnung vor der Verwendung von TBT-haltigen Antifoulings und macht noch einmal darauf aufmerksam, dass ab der Saison 2001 auch in M-V mit Kontrollen direkt an den Booten („Wischtests“ mit präzisen Nachprüfungen, falls diese positiv ausgehen) gerechnet werden muss.
2. Ankern und Übernachtung auf dem Boot auf Wasserflächen, die der Befahrensregelung unterliegen.
Wegen häufiger Nachfragen wird hier eine Information aus „UmRaIn Nr. 1/99“ noch einmal wiederholt.
Die Befahrensregelung für die Vorpommerschen Bodden und SE-Rügen lässt auf weiten Wasserflächen – in der Information für die Sportschiffahrt „grün“ gekennzeichnet, in Seekarten mit dem Vermerk befahrbar „nicht unter Maschinenkraft“ versehen – ein Befahren unter Segel zu. Auf Wasserflächen, auf denen wir segeln dürfen, darf auch unter Beachtung der üblichen schiffahrtsrechtlichen Belange geankert werden. Damit sind für Segler zahlreiche „traditionelle Ankerplätze“ ohne Einschränkung nutzbar. Auch für Übernachtungen auf dort ankernden Booten gibt es keinerlei Einschränkung.
3. Schleusen
Die Wasser-und Schiffahrtsdirektion Ost hat eine Bestandsaufnahme der Wartestellen für Sportboote an Schleusen im Bereich Müritz-Elde-Wasserstraße, Elbe-Lübeck-Kanal, Elbe und Ilmenau zusammengestellt. Für die vom LSB abgefragte Stellungnahme bittet der SVMV um Mitteilung von Vorschlägen, Anregungen, Hinweisen zur weiteren Verbesserung der für die Sportschiffahrt vorgesehenen Einrichtungen an den Schleusen bis Ende Oktober 2001 an die Geschäftsstelle des SVMV in Warnemünde.
4. Entsorgung Chemietoiletten
Aus gegebenem Anlass wird hier ein Hinweis aus „UmRaIn Nr. 1/99“ wiederholt: Soweit keine Entsorgungsstationen für Chemietoiletten in Hauptfunktion vorhanden sind, sollten Hafenbetreiber bei ihrem örtlichen Abwasserunternehmen klären, ob eine Entsorgung über die normale öffentliche Abwasseranlage möglich ist. Im ATV-Regelwerk, Abwasser-Abfall, gibt das Merkblatt „ATV-M 270. Entsorgung von Inhalten mobiler Toiletten mit Sanitärzusätzen (Chemietoiletten)“ dazu dienliche Hinweise
Nicht alle vorhandenen Entsorgungsstationen sind in den Hafenhandbüchern aufgeführt. Um ein entsprechendes Verzeichnis für die allgemeine Bekanntmachung erstellen zu können, bittet der SVMV um Mitteilung aller z.Zt. vorhandenen Entsorgungsstellen. Nachricht bitte an die Geschäftstelle des SVMV in Warnemünde.
5. Ankern vor der Westküste des Ruden
In Gesprächen mit dem Umweltministerium konnte errreicht werden, dass in die Naturschutzverordnung für die Insel Ruden an einem Abschnitt an der Westküste die Erlaubnis zum Anlanden aufgenommen wird.
Danach gilt: „An der Westküste des Ruden ist das Anlandgehen und Baden in dem Abschnitt zwischen den beiden Lücken im Ufersteinwall (gegenüber vom Hafen) erlaubt. Die Sportschiffahrt wird gebeten, vor der Westküste des Ruden nur in einem Abschnitt zu ankern, der im Norden durch die Linie des Richtfeuers ‚Ruden Nord‘ und im Süden durch eine parallele Linie auf Höhe des Inselturmes gebildet wird. Bitte halten Sie sich in gutem Abstand von dem südlichen Buhnenausläufer des Ruden frei.“
Der SVMV bittet dringend darum, diese Vereinbarung mit dem Naturschutz strikt einzuhalten und das Ankern an der Westseite der Insel auf den o.a. Abschnitt zu beschränken.
6. Durchführungsbestimmungen für Prüfungen nach der FFH-Richtlinie
Die Landesregierung M-V hat den „Entwurf eines Erlasses von Durchführungsbestimmungen für Prüfungen nach der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie“ zur Anhörung freigegeben. Der SVMV ist an der Anhörung beteiligt.
- Die Ausübung von privatem Sport in FFH-Gebieten unterliegt keiner Verträglichkeitsprüfung; andere Rechtsvorschriften – z.B. bestehende Befahrensregelungen – bleiben davon unberührt. Damit ist noch einmal amtlich klargestellt, dass durch FFH der private, umweltverträglich ausgeübte Wassersport in M-V, entgegen der Behauptung einiger Wassersportvertreter, nicht eingeschränkt ist.
- Für die FFH-Gebiete und die EU-Vogelschutzgebiete besteht ein „Verschlechterungsverbot“. D.h., jegliche Nutzung darf nur so umweltverträglich erfolgen, dass eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Lebensräume, Tier- und Pflanzenbestände vermieden wird. Hieraus ergibt sich für jeden Wassersportler die Pflicht, sein Verhalten auf dem Wasser kritisch zu prüfen und z.B. die „10 Goldenen Regeln“ (gerade auch bei Annäherung an Schilfgürtel) strikt einzuhalten.
Der SVMV klärt z.Zt. im Umweltministerium, wieweit Regatten als „Projekte“ zu behandeln sind. Sobald ein Ergebnis vorliegt, werden die Vereine informiert.
Für die Saison 2001 gibt es keine Änderungen gegenüber den bisher praktizierten Anmeldeverfahren
7. Projekt „Naturschutz und Wassersport auf dem Greifswalder Bodden“
Das gemeinsam mit dem WWF verfolgte Projekt „Naturschutz und Wassersport auf dem Greifswalder Bodden“ kommt nur langsam voran, weil auf Seiten des Naturschutzes zunächst ein großer Arbeitsaufwand notwendig war, die erforderlichen Daten zusammenzutragen. Als erstes Zwischenergebnis der gemeinsamen Bemühungen soll jetzt eine Karte herausgebracht werden, die darüber informiert, wo welche rechtlichen Regelungen bestehen, warum und mit welchen Begründungen am Greifswalder Bodden Naturschutzbedürfnisse geltend gemacht werden und wie durch geeignetes Verhalten auf dem Wasser ein Beitrag zum Erhalt der noch vorhandenen Naturschätze geleistet werden kann. Die Karte wird in den Vereinen und in den Marinas am Greifswalder Bodden verteilt werden
Das Ministerium für Arbeit und Bau des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Raumordnung und Landesplanung, hat im April ein Gutachten „Möglichkeiten zur nachhaltigen Entwicklung der vorpommerschen Ostseeküste im Bereich des EU-Vogelschutzgebietes ‚Greifswalder Boden‘ unter besonder Berücksichtigung touristischer Nutzungen“ vorgelegt. Auch in diesem Gutachten wird die Notwendigkeit deutlich, dass eine der Voraussetzungen für die weitere Entwicklung des Wassersports auf dem Bodden in einer Verbesserung seiner Umweltverträglichkeit zu sehen ist. Z.Zt. wird geprüft, wieweit das WWF-SVMV-Projekt auch zusammen mit dem Bauministerium weiterverfolgt werden kann.
8. Agenda 21 für den Wassersport in Mecklenburg-Vorpommern
Am 27.1.2001 fand in Güstrow eine vom Landessportbund getragene Konferenz zur Erarbeitung einer „Agenda 21 für den Wassersport in Mecklenburg-Vorpommern“ statt. Die bei dieser Konferenz – in Anknüpfung an den Tagungsort der Sportschule am „Niklot“-Stadion – verabschiedete „Niklot“-Erklärung war in den Unterlagen zum Seglertag in Barth abgedruckt. Sie wurde vom Seglertag als umweltpolitische Grundsatzerklärung ratifiziert. Damit unterstützt der SVMV die Bemühungen, landesweit in einer Umweltallianz die Zielvortellung „nachhaltiger“ Entwicklung zu fördern. Einzelheiten werden in der ebenfalls auf der Konferenz in Güstrow erarbeiteten „Agenda 21 für den Wassersport in Mecklenburg-Vorpommern“ dargestellt. Der Landessportbund wird diese Unterlagen demnächst in Form einer Broschüre allgemein zugänglich machen
9. Praxistests „giftfreie“ Antifoulings
Auch 2001 wird der SVMV die Praxistests mit giftfreien Antifoulings fortsetzen. Für den Herbst ist wieder eine Dokumentation und Bekanntgabe der Ergebnisse vorgesehen.
Eigner, die aus eigenem Entschluss in diesem Jahr giftfreie Antifoulings fahren, werden gebeten, sich zu einer Aufnahme in die Dokumentation bereitzufinden und dies dem SVMV mitzuteilen (bitte vollständige Adresse und Telefon-Nr.).
Ansprechpartner für Fragen des Umweltschutzes und der Raumordnung beim SVMV: Christian Radicke