Umweltschutz und Raumordnung Information SVMV
1. Greifswalder Oie
Die Greifswalder Oie ist weiterhin Nothafen. Ob dieser Nothafen angelaufen wird, entscheidet der Schiffsführer. Auf der Oie nimmt der Vogelwart im Auftrag der Hafenbehörde (StAUN Ueckermünde) die Aufgaben eines Hafenmeisters wahr. Besatzungen, die die Greifswalder Oie anlaufen, werden dringend gebeten, den Naturschutz der Insel zu respektieren, insbesondere jegliche Verschmutzungen zu vermeiden, nur die Wege zu benutzen, Hunde nicht frei laufen zu lassen und „Erkundungen“ der Strände am Ufer entlang oder von Schlauchbooten aus zu unterlassen. Zu empfehlen ist ein Besuch der Informationsstation im Inselhaus – eine anschließende kleine Spende für den weiteren Aufbau dieser Station wird sicher dankend angenommen.
Die Mitarbeiter des Verein Jordsand, der die Insel gemäß einem mit dem Land M-V abgeschlossenen Betreuungsvertrag in Obhut hat, sind an einem guten Verhältnis zu uns Seglern interessiert; sie werden Segler, die den Nothafen angelaufen haben, dort auch in Ruhe übernachten lassen. Bootsbesatzungen, denen es möglich ist, könnten der Inselbesatzung mit kleinen Gefälligkeiten entgegenkommen und z.B. Post oder auch andere Dinge zum Festland mitnehmen. Ich bin sehr zuversichtlich, daß es uns gelingen kann, zwischen dem Naturschutz auf der Insel und uns Seglern ein gutes Verhältnis zu entwickeln (was für alle Seiten der erfreulichste Zustand wäre).
2. Zicker See, Sandhaken
In Gesprächen mit dem Nationalparkamt Rügen konnte erreicht werden, daß an der Einfahrt zum Zicker See (südlich der Dalben) auf dem Sandhaken das Schild „Anlanden untersagt“ entfernt wurde. Es wird ersetzt durch ein normales Schild „Naturschutzgebiet“ was völlig korrekt ist und von uns nicht beanstandet werden kann, weil die gesamte Halbinsel nördlich der Ortslage Klein Zicker Naturschutzgebiet ist. Die Rechtslage am Sandhaken ist folgende: auf einer Länge bis zu 200 m darf die Wassserfläche bis an das Ufer befahren werden – damit ist Anlanden möglich.
Auf dem Sandhaken ist von dem Beobachtungsstand bis zur wasserseitigen Spitze ein Trampelpfad, d.h. ein Weg, womit die Forderung, im Naturschutzgebiet sich nur auf Wegen zu bewegen, erfüllt ist. Von Seiten des Naturschutzes gibt es also keine Einwände mehr, wenn Segler am Sandhaken auch an Land gehen. Es sollte selbstverständlich sein, daß die Gebote des Naturschutzes am Sandhaken von uns eingehalten werden.
3. Ankern und Übernachtung auf dem Boot auf Wasserflächen, die der Befahrensregelung unterliegen.
Die Befahrensregelung für die Vorpommerschen Bodden und SE-Rügen läßt auf weiten Wasserflächen – in der Information für die Sportschiffahrt „grün“ gekennzeichnet – ein Befahren unter Segel zu. Auf Wasserflächen, auf denen wir segeln dürfen, darf auch unter Beachtung der üblichen schiffahrtsrechtlichen Belange geankert werden. Damit sind zahlreiche „traditionelle Ankerplätze“ für Segler ohne Einschränkung nutzbar. Auch für Übernachtungen auf dort ankernden Booten gibt es keinerlei Einschränkung.
4. Entsorgung von Chemietoiletten.
Soweit keine Entsorgungsstationen für Chemietoiletten in Hauptfunktion vorhanden sind, sollten Hafenbetreiber bei ihrem örtlichen Abwasserunternehmen klären, ob eine Entsorgung über die normale öffentliche Abwasseranlage möglich ist. Im ATV-Regelwerk, AbwasserAbfall, gibt das Merkblatt „ATV-M 270. Entsorgung von Inhalten mobiler Toiletten mit Sanitärzusätzen (Chemietoiletten)“ dazu dienliche Hinweise.
Wo immer möglich, sollte diese Entsorgungsmöglichkeit bereitgestellt und über geeignete Bekanntmachung auch Gastbooten angeboten werden. Ziel muß es sein, insbesondere den Fahrtenseglern ein wesentlich dichteres Netz von Entsorgungsmöglichkeiten anzubieten.